Anonyme Spurensicherung

Hab keine Sorge, dass man Dir nicht glauben könnte! Doch wenn Du jetzt oder später möchtest, dass der Täter seine Strafe erhält, sind Beweise nötig.

Lass Dich oder Dein Kind sofort (oder spätestens innerhalb einer Woche) medizinisch untersuchen!

Die Untersuchung findet in einem Krankenhaus in Herne statt. Deine Verletzungen werden dokumentiert und fotografiert. Zum Beispiel kann es sein, dass Du an den Armen festgehalten wurdest: Dann entstehen typische blaue Flecke.

Opfer von sexueller Gewalt ohne Krankenversicherung können nachträglich die Übernahme von Kosten für Krankenhausaufenthalte bis zu 190 € beim Weissen Ring beantragen.

Die Spuren, Fotos und Dokumente werden anschließend zehn Jahre lang anonymisiert beim Institut für Rechtsmedizin gelagert. Wenn Du innerhalb von zehn Jahren den Täter anzeigst, können die Spuren als wichtiges Beweismittel dienen.

Beratungsstellen der Region

Schattenlicht
Beratungs- und Kontaktstelle für Frauen und Mädchen e. V.

Straßburger Straße 39
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 98 11 98
Internet: www.beratungsstelle-schattenlicht.de/

Evangelische Beratungsstelle für Ehe-, Partnerschafts- und Lebensfragen sowie Schwangerschaftskonfliktberatung

Schaeferstraße 8
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 5 30 48
Internet: www.evberatherne.de

Stadt Herne
Fachbereich Gesundheit
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Ludwigstraße 14
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 32 53
Internet: www.herne.de/Stadt-und-Leben/Gesundheit/Schwangeren(Konflikt)Beratung/

Weisser Ring
Telefon: 01 51 / 55 16 49 35
Internet: herne-nrw-westfalen-lippe.weisser-ring.de

Anonyme Spurensicherung
wie geht das?

Teilnehmende Krankenhäuser in Herne

Evangelisches Krankenhaus
Wiescherstraße 24
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 4 98-0

Marien Hospital
Hölkeskampring 40
44625 Herne
Telefon: 0 23 23 / 4 99-0

St. Anna Hospital
Hospitalstraße 19
44649 Herne (Wanne-Eickel)
Telefon: 0 23 25 / 9 86-0

  • Suche eines der teilnehmenden Krankenhäuser auf (siehe Liste oben)!
  • Wenn Du keine Anzeige erstatten möchtest, bitte um eine anonyme Spurensicherung.
  • Wenn Du direkt eine Strafanzeige erstatten möchtest, bitte den Arzt/die Ärztin in der Klinik um eine Kontaktaufnahme mit der Kriminalpolizei. Die Polizei muss, sobald sie von einer (Sexual-) Straftat Kenntnis hat, Anzeige erheben.
  • Das Krankenhaus hält dazu ein Spurensicherungsset bereit.
  • Komm möglichst ungeduscht und mit der Kleidung, die Du bei der Tat getragen hast oder bringe sie mit. Das gilt auch, falls Dein Kind von einer (Sexual-) Straftat betroffen ist.
  • Wenn Du der Meinung bist, dass es durch den Übergriff zu einer Schwangerschaft gekommen sein könnte, frage im Krankenhaus auch nach einem Schwangerschaftstest.
  • Liegt die Tat nicht länger als 72 Stunden zurück, kommt auch die „Pille danach“ in Betracht. Die Wirksamkeit ist höher, je früher die Einnahme erfolgt. Lass Dich dazu im Krankenhaus, bei dem Arzt Deines Vertrauens oder in einer Apotheke beraten. Die Pille danach ist ohne Rezept erhältlich.
  • Wenn tatsächlich nach der Tat eine Schwangerschaft festgestellt wird, ist ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich (kriminologische Indikation). Die genannten Beratungsstellen halten für Dich weitere Informationen bereit.
  • Der ärztliche Untersuchungsbericht mit Deinen Daten/den Daten des Kindes verbleibt im Krankenhaus. Die gesicherten Spuren (zum Beispiel Kleidung, Spermaspuren) werden anonym im Institut für Rechtsmedizin in Essen gelagert.
  • Du unterschreibst eine Erklärung, dass Du eine anonyme Spurensicherung und Lagerung bis zu zehn Jahren wünschst. Davon bekommst Du eine Durchschrift.
  • Durch eine Chiffrenummer, unter der die Spuren anonym gelagert sind, können sie Dir bei einer späteren Anzeigeerstattung zugeordnet werden.
  • Wenn Du zu einem späteren Zeitpunkt eine Anzeige erstattest, weise darauf hin, dass die Tatspuren anonym gesichert wurden. Entbinde Deinen Arzt / Deine Ärztin von der Schweigepflicht, damit der damalige Untersuchungsbericht verwendet werden darf. Die Polizei kümmert sich dann um die notwendigen Schritte.
  • Erfolgt keine Anzeige, werden die Spuren nach zehn Jahren vernichtet.